In Frankreich sind die Anwaltsgebühren nicht gesetzlich geregelt, d.h. es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung, wie beispielsweise in Deutschland. Vielmehr wird das Honorar des Rechtsanwalts in Frankreich frei zwischem ihm und seinem Mandanten vereinbart. Dies führt dazu, dass das Honorar der Rechtsanwälte in Frankreich in den verschiedenen Kanzleien unterschiedlich hoch sein kann.