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ANWALTSGEBÜHREN IN FRANKREICH

In Frankreich sind die Anwaltsgebühren  nicht gesetzlich geregelt, d.h. es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung, wie beispielsweise in Deutschland.  Vielmehr wird das Honorar des Rechtsanwalts  in Frankreich frei zwischem ihm und seinem Mandanten vereinbart. Dies führt dazu, dass das Honorar der Rechtsanwälte in Frankreich in den verschiedenen Kanzleien unterschiedlich hoch sein kann.