Deutschsprachige Fachanwälte in Frankreich

Seit Gründung der Kanzlei P & G AVOCATS-RECHTSANWÄLTE vor mehr als 20 Jahren beraten wir unsere deutschsprachigen Mandanten insbesondere im französischen Wirtschafts- und Unternehmensrecht. Wir vertreten sie vor allen französischen Handels- und Zivilgerichten. Privatpersonen unterstützen wir bei Fragen des internationalen/französischen Familien- und Erbrechts.

Sie haben Fragen zum französischen Recht?  Kontaktieren Sie uns!

Französisches RECHT AUF DEUTSCH

UNSERE MANDANTEN

sprechen Deutsch. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Deutschsprachigen Rechts-anwälten und Notaren stehen wir als Korrespondenzanwälte in Frankreich zur Verfügung.

 

UNSER TEAM

spricht Deutsch.  Wir sind französische Fachanwälte für Wirtschaftsrecht, für das Recht der neuen Technologien und für Internationales Recht/EU-Recht. Darüber hinaus verfügen wir über ein Netzwerk von Spezialisten, mit denen wir in anderen und fächerübergreifenden Fragen zusammenarbeiten.