Der Gesellschafter einer SARL (Société à responsabilité limitée = franz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung) hat gegenüber dem Geschäftsführer der Gesellschaft keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines angeblichen Verstoßes gegen seine Informations- und Kommunikationspflichten, wenn kein Schaden entstanden ist. Im zu entscheidenden Fall wurde dem Geschäftsführer vorgeworfen, dass die Bedingungen unter denen der Gesellschafter Zugang zu […]