Ort der Gesellschafterversammlung nach französischem Gesellschaftsrecht Wer bestimmt den Ort, an dem eine Gesellschafterversammlung stattfinden wird? Antwort: Der Urheber der Ladung. Der französische Kassationsgerichtshof hat dies bestätigt und entschieden, dass diese Regel nur dann in Frage gestellt werden könne, wenn die Entscheidung über den Ort missbräuchlich ist. (Cass. com. 31-3-2021 n° 19-12.057 F-P)
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Folgender Sachverhalt liegt einer Entscheidungs des französischen Kassationsgerichtshofes zugrunde: Zwei Brüder sind Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL), wobei der eine Mehrheitsgesellschafter und der andere Minderheitsgesellschafter ist, beide sind Geschäftsführer. Der erste entlässt in einer Vollversammlung den zweiten in seiner Funktion als Geschäftsführer. Dieser beantragt vor Gericht die Aufhebung der Entscheidung und die Wiedereinsetzung […]
Der Gesellschafter einer SARL (Société à responsabilité limitée = franz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung) hat gegenüber dem Geschäftsführer der Gesellschaft keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines angeblichen Verstoßes gegen seine Informations- und Kommunikationspflichten, wenn kein Schaden entstanden ist. Im zu entscheidenden Fall wurde dem Geschäftsführer vorgeworfen, dass die Bedingungen unter denen der Gesellschafter Zugang zu […]