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Französisches Gesellschaftsrecht: Ort der Gesellschafterversammlung

Ort der Gesellschafterversammlung nach französischem Gesellschaftsrecht Wer bestimmt den Ort, an dem eine Gesellschafterversammlung stattfinden wird? Antwort: Der Urheber der Ladung. Der französische Kassationsgerichtshof hat dies bestätigt und entschieden, dass diese Regel nur dann in Frage gestellt werden könne, wenn die Entscheidung über den Ort missbräuchlich ist. (Cass. com. 31-3-2021 n° 19-12.057 F-P)