Anwalt Frankreich Handelsrecht – Handelsvertreter in Frankreich – Herausgabe von Unterlagen und Informationen

Der Handelsvertreter hat das Recht, vom Unternehmen die Herausgabe aller Informationen, insbesondere einen Auszug aus den Buchhaltungsunterlagen, die zur Überprüfung der Höhe der ihm zustehenden Provisionen erforderlich sind, zu verlangen. Dieses Recht darf nicht zum Nachteil des Handelsvertreters eingeschränkt werden.

Das hat die Cour de cassation (französischer Kassationsgerichtshof) am 17.5.2023 entschieden (Cass. com., 17 mai 2023, n° 22-11.463, F-D). Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 3. Oktober 2014 wurde einem Handelsvertreter ein bestimmtes aus 3 französischen Departements bestehendes Gebiet zugeteilt, sowie eine Kundenliste in einem vierten Departement.  Am 6. November 2017 kündigte das Unternehmen den Handelsvertretervertrag unter Berufung auf schwere Verfehlungen des Handelsvertreters. Der Handelsvertreter verklagte daraufhin das Unternehmen auf Zahlung von Kündigungs- und Abfindungszahlungen und auf Herausgabe bestimmter Buchhaltungsunterlagen.Das Berufungsgericht von Nîmes hatte am 24.11.2021 den Antrag des Handelsvertreters auf Übermittlung der Kopie aller Rechnungen, die seit Abschluss des strittigen Vertrags an Kunden in seinem geografischen Gebiet ausgestellt worden waren, mit der Begründung zurückwiesen, dass der Handelsvertretervertrag in dem betreffenden geografischen Gebiet nicht exklusiv war.Der Kassationsgerichtshof zensierte dieses Urteil. Der Handelsvertreter hat das Recht, vom Unternehmen die Herausgabe aller Informationen, insbesondere einen Auszug aus den Buchhaltungsunterlagen, die zur Überprüfung der Höhe der ihm zustehenden Provisionen erforderlich sind, zu verlangen. Dieses Recht darf nicht zum Nachteil des Handelsvertreters eingeschränkt werden.