Handelsgerichte in Frankreich (Tribunal de commerce) sind erstinstanzliche Gerichte und vollkommen unabhängig von anderen Gerichten. Im Gegensatz zu Deutschland bestehen die französischen Handelsgerichte ausschließlich aus Laienrichtern, den sog. „juges consulaires“. Es handelt sich dabei um Kaufleute, Unternehmensvertreter etc. die von ihresgleichen gewählt werden. Die sachliche Zuständigkeit der französischen Handelsgerichte ergibt sich aus Art. L. 721-3 des […]