Verlängerte (Rechtsbehelfs)Fristen für natürliche und juristische Personen, die ihren Wohnsitz/Gesellschaftssitz im Ausland, also nicht in Frankreich haben. Artikel 643 der franz. Zivilprozessordnung (code de procédure civile): „Wenn die Klage bei einem Gericht eingereicht wird, das seinen Sitz in Frankreich (französischer Kontinent) hat, werden die Fristen für das Einlassen vor Gericht, die Berufung, den Einspruch, den […]